Für Rentner und Pensionäre, die ihre Renten bzw. Versorgungsbezüge auf ein Postbankkonto überwiesen bekommen, gibt es eine Kulanzregelung der Postbank. Das ab 01.04.2015 erhobene Entgelt in Höhe von 99 Cent für beleghaft erteilte Aufträge (Papierüberweisungen) wird auf Antrag erlassen.
Auszug aus einem Rundschreiben des Betreuungswerks:
…….seit letzter Woche werden alle Privatkunden der Postbank angeschrieben, dass ab dem
01.04.2015 für alle beleghaft erteilten Aufträge ein Entgelt in Höhe von 0,99 € erhoben
wird.
Die Postbank sieht für Rentner eine Kulanzregelung zu der o.a. Preisänderung vor.
Wichtige Voraussetzung:
Die Rente/ Versorgungsbezüge müssen auf das Postbankkonto überwiesen werden.
Um diese Kulanzregelung anzustoßen, ist ein formloses Schreiben an die Kontoführung zu
schicken. Sinngemäß: „Bitte befreien Sie mein Postbankkonto dauerhaft von den Entgelten
für beleghaft erteilte Aufträge. Die Rente wird auf meinem Konto gutgeschrieben“
Hier der Link zu einem Musterbrief
Nachträgliche Anmerkung:
Die „Befreiung“ gibt es nur ab dem 60.Lebensjahr und nicht für ein Postbank Giro Plus Konto.